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Fragen & Antworten | 1 | 2 | 3 | 4

Darf man in allen Bundesländern selbst bestatten?
Ja! Nur der Transport eines Leichnams muß in den meisten Bundesländern von einem gewerblichen Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Für kurze Strecken gibt es sogar in dieser Hinsicht Ausnahmen in manchen Bundesländern.

Woher bekommt man den Sarg und die Sargausstattung?
Großhändler beliefern meist nur Bestattungsunternehmen. Der bestattungsverein.at bekommt Särge und Ausstattung derzeit von der Bestattungsanstalt Unschwarz und wird zukünftig sämtliches Zubehör selbst einkaufen.

Was tun bei einem Todesfall, wenn man selbst bestatten möchte?
Zuerst muß - wie bei jedem Todesfall - die Leichenbeschau abgewartet werden. Erst nach Freigabe des Leichnams durch den Totenbeschauarzt dürfen die verfügungsberechtigten nahen Angehörigen oder Freunde alles Weitere veranlassen. Anstatt ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen, können Sie das Waschen und Ankleiden selbst übernehmen und auch die Bestattung selbst organisieren. Eine Leichenhalle muß von der öffentlichen Hand - meist von der Gemeinde - bereitgestellt werden. Der Transport des Leichnams muß - sofern in Ihrem Bundesland keine Ausnahmeregelung besteht - von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Wenn Sie Unterstützung durch den bestattungsverein.at wünschen, kontaktieren Sie bei Bedarf einfach uns anstelle des Bestattungsunternehmens.

   
Jeder kann bestatten! Infos auch unter www.bestattungsgewerbe.at